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  • CCS-Gesetz bringt untragbare Eingriffe in das Grundeigentum mit sich
    Der Gesetzentwurf zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CCS) ist nicht akzeptabel, da die Eigentumsrechte nicht hinreichend gewahrt werden und die Auswirkungen einer CO2-Speicherung auf die Landwirtschaft nicht absehbar sind. Wie der Deutsche Bauernverband (DBV) in seiner Stellungnahme hervorhob, könne die von Seiten der Landwirtschaft bereits beim ersten Gesetzentwurf im Jahr 2009 erhobene Kritik trotz gewisser Änderungen durch den aktuellen Referentenentwurf des CCS-Gesetzes nicht ausgeräumt werden. Der DBV stellt zudem grundsätzlich das Verhältnis der Risiken und Unsicherheiten zum Nutzen der Technologie in Frage, insbesondere hier die mangelnde Rückholbarkeit des CO2. >>>
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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